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Zuletzt aktualisiert: 29.09.2009 um 04:15 UhrKommentare

Bürgermeister kritisieren Urteil gegen Amtskollegen scharf

Das Urteil steirischer Bürgermeister und Touristiker fällt eindeutig aus. Aufbau eines Strafrechtsschutzes für Gemeindechefs.

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Quelle © KLZ Video-Ufmrage der Kleinen Zeitung Digital - Was halten Passaten von der Bestrafung?

Bedenklich, unglücklich, katastrophal sei die Verurteilung des Ortschefs von Unterach am Attersee, der persönlich für den Wanderunfall eines deutschen Urlaubers haften soll (wir berichteten). Der Mann war ausgerutscht und durch das Geländer einer Brücke in einen Bach gestürzt.

Schwierig für kleine Gemeinden

"Wir werden wegen dieses Urteils zwar keinen Wanderweg sperren", sagt Jürgen Winter, Bürgermeister von Schladming. "Aber wenn das Schule macht, wird es vor allem für die kleinen der mehr als 540 Gemeinden in der Steiermark sehr schwierig werden." Erfahrungen mit Klagen hat auch Winter schon: "Ich stehe mindestens einmal im Jahr vor Gericht. Bislang kam es aber noch zu keiner Verurteilung."

"Es geht sehr schnell, dass man als Bürgermeister mit einem Fuß im Kriminal steht", pflichtet Günther Posch aus Admont bei. "Daher darf man nicht zu ängstlich sein in diesem Amt." Über das Urteil schüttelt auch er den Kopf. In und um Admont gibt es sehr viele Wege für Freizeitsportler, auch solche mit kleinen Brücken und Geländern, aber "dass nichts passieren kann, so stabil kann man nicht immer bauen". Es sei schwer, erklärt Thomas Kalcher aus Murau, die sichere Gestaltung der öffentlichen Wege "bis zum letzten Meter durchzuziehen". Dass Personen klagen, weil sie im Winter ausgerutscht sind, hat es auch in Murau schon gegeben.

In Unterach wird der Bürgermeister allerdings strafrechtlich belangt. An amerikanische Verhältnisse fühlt sich der Bürgermeister erinnert. "So soll es nicht werden. Der Rechtsstaat schlägt einen bedenklichen Weg ein." Tourismus-Chef Georg Bliem hofft auf die Berufung gegen das Urteil. "Es sollte schon auch eine Eigenverantwortung der Gäste geben." An diese appelliert auch der Alpenverein, dessen ehrenamtliche Mitarbeiter von der richterlichen Entscheidung ebenfalls massiv betroffen sind. Wenn die Rechtssprechung diese Tendenz beibehält, sei man mittelfristig gezwungen, die Wegebetreuung in den Wandergebieten nieder zu legen, stellen die AV-Präsidenten klar.

Ganz im Stich gelassen werden Gemeinden und Grundbesitzer aber nicht. Vor zehn Jahren haben Gemeindebund und die Tourismusgesellschaft eine Wegehaftpflichtversicherung abgeschlossen, die nach einem Unfall die Ansprüche Dritter deckt. Noch nicht dabei ist da der Strafrechtsschutz, um den es im konkreten Fall geht. "Das ist im Aufbau", erklärt Versicherungsmakler Michael Stöckl. Rund 45 Gemeinden sind derzeit damit ausgestattet. Die Kosten sind vergleichsweise gering, versichert sind Ausgaben für Gericht, Anwalt und Sachverständige. "Nur für eine Verurteilung und für die Strafsumme kommt die Versicherung nicht auf", sagt Stöckl.

HANNES GAISCH

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